- Risiken identifizieren und beurteilen
Risiken sind ein fester Bestandteil jeder Tätigkeit. Egal ob: Bau, Industrie, Administratives, Handwerk, Transport , überall findet man Risiken!
Entscheidend ist, wie Unternehmen sie bewerten und welche Maßnahmen sie daraufhin ergreifen.
Denn ebenso wenig, wie es Sinn macht, potenzielle Gefahren zu ignorieren, ist es zielführend, mit den sprichwörtlichen Kanonen auf Spatzen zu schießen. Das richtige Maß finden Verantwortliche mit einer tiefgründigen Risikobewertung.
Hier werden Sie mehr darüber erfahren, wie Sie Risiken in Ihrem Unternehmen identifizieren, welche Methoden für die Risikobewertung zur Verfügung stehen und welche wir Ihnen empfehlen. Wer Risiken nur als etwas Negatives ansieht, verkennt ihr „Gefahrenpotenzial”.
Gut zu wissen:
- Der Gesetzgeber verpflichtet jeden Arbeitgeber seit dem Gesetz von 1994, heute laut Arbeitsgesetzbuch, Buch III, Artikel 312-5, Diverse Pflichten des Arbeitgebers, dass er alle Risiken frühzeitig erkennt und alles tut, um die Sicherheit und Gesundheit seiner Arbeitnehmer zu sichern.
- Er muss die nötigen Schutzmaßnahmen ergreifen und den Arbeitnehmern zur Verfügung stellen!
- Risiken identifizieren und beurteilen
Risiken sind ein fester Bestandteil jeder Tätigkeit. Egal ob: Bau, Industrie, Administratives, Handwerk, Transport , überall findet man Risiken!
Entscheidend ist, wie Unternehmen sie bewerten und welche Maßnahmen sie daraufhin ergreifen.
Denn ebenso wenig, wie es Sinn macht, potenzielle Gefahren zu ignorieren, ist es zielführend, mit den sprichwörtlichen Kanonen auf Spatzen zu schießen. Das richtige Maß finden Verantwortliche mit einer tiefgründigen Risikobewertung.
Hier werden Sie mehr darüber erfahren, wie Sie Risiken in Ihrem Unternehmen identifizieren, welche Methoden für die Risikobewertung zur Verfügung stehen und welche wir Ihnen empfehlen. Wer Risiken nur als etwas Negatives ansieht, verkennt ihr „Gefahrenpotenzial”.
Gut zu wissen:
- Der Gesetzgeber verpflichtet jeden Arbeitgeber seit dem Gesetz von 1994, heute laut Arbeitsgesetzbuch, Buch III, Artikel 312-5, Diverse Pflichten des Arbeitgebers, dass er alle Risiken frühzeitig erkennt und alles tut, um die Sicherheit und Gesundheit seiner Arbeitnehmer zu sichern.
- Er muss die nötigen Schutzmaßnahmen ergreifen und den Arbeitnehmern zur Verfügung stellen!
- Risiken identifizieren und beurteilen
Risiken sind ein fester Bestandteil jeder Tätigkeit. Egal ob: Bau, Industrie, Administratives, Handwerk, Transport , überall findet man Risiken!
Entscheidend ist, wie Unternehmen sie bewerten und welche Maßnahmen sie daraufhin ergreifen.
Denn ebenso wenig, wie es Sinn macht, potenzielle Gefahren zu ignorieren, ist es zielführend, mit den sprichwörtlichen Kanonen auf Spatzen zu schießen. Das richtige Maß finden Verantwortliche mit einer tiefgründigen Risikobewertung.
Hier werden Sie mehr darüber erfahren, wie Sie Risiken in Ihrem Unternehmen identifizieren, welche Methoden für die Risikobewertung zur Verfügung stehen und welche wir Ihnen empfehlen. Wer Risiken nur als etwas Negatives ansieht, verkennt ihr „Gefahrenpotenzial”.
Gut zu wissen:
- Der Gesetzgeber verpflichtet jeden Arbeitgeber seit dem Gesetz von 1994, heute laut Arbeitsgesetzbuch, Buch III, Artikel 312-5, Diverse Pflichten des Arbeitgebers, dass er alle Risiken frühzeitig erkennt und alles tut, um die Sicherheit und Gesundheit seiner Arbeitnehmer zu sichern.
- Er muss die nötigen Schutzmaßnahmen ergreifen und den Arbeitnehmern zur Verfügung stellen!
- L’évaluation des risques, une obligation pour tout employeur !
Dans les prochaines semaines, nous vous présenterons l’évaluation des risques, les obligations et la mise en œuvre.
Depuis 1994, le législateur luxembourgeois exige que CHAQUE employeur ait une évaluation des risques pour chaque risque potentiel auquel ses employés peuvent être exposés. Cette loi a été reprise en 2006 dans l’actuel Code du travail luxembourgeois, Livre III. Plus précisément, ce texte se trouve à l’article 312-5, obligations diverses de l’employeur !
Nous constatons presque quotidiennement que, presque exactement 31 ans plus tard, certains employeurs ne disposent toujours pas d’une telle évaluation des risques et ne respectent donc pas la protection de leurs employés et leurs obligations.
Ce n’est qu’avec une évaluation des risques précise et détaillée que l’on peut trouver les points sur lesquels il faut prendre des mesures pour la sécurité et la santé au travail. Trop souvent, nous nous contentons de regarder la surface en pensant que tout va bien et que ce n’est pas si grave, ce qui est malheureusement souvent faux ! Ce n’est qu’en allant en profondeur que l’on trouve souvent de petites mesures qui doivent avoir un impact très important sur la sécurité et/ou la santé de ses employés.
Dans l’article suivant, nous souhaitons aborder un peu plus en détail le thème de « l’évaluation des risques » et peut-être vous apporter un peu d’aide dans ce domaine. Au cours des semaines et des mois à venir, nous allons nous pencher de manière intensive sur l’évaluation des risques.
Si vous avez besoin d’une aide urgente, nous nous tenons bien entendu à votre disposition. Il vous suffit alors d’envoyer un petit message à info@hse.lu et nous vous contacterons le plus rapidement possible pour voir comment nous pouvons vous aider. - Die Risikobewertung, Pflicht eines jeden Arbeitgeber!
Die nächsten Wochen werden wir Ihnen die Risikobewertung, Pflichten und das Umsetzen näher bringen.
Seit 1994 verlangt der luxemburgische Gesetzgeber, dass JEDER Arbeitgeber eine Risikobewertung für jedes mögliche Risiko, welches seine Angestellten ausgesetzt sein können, haben. Dieses Gesetz wurde 2006 in das aktuelle luxemburgische Arbeitsgesetzbuch, Buch III, übernommen. Genauer findet man diesen Text im Artikel 312-5, verschiedene Pflichten des Arbeitgebers!
Wir stellen fast täglich fest, dass auch fast genau 31 Jahre danach immer noch einige Arbeitgeber keine solche Risikobewertung haben und somit dem Schutz ihrer Angestellten und ihren Pflichten nicht nachkommen.
Nur mit einer präzisen, detaillierten Risikobewertung findet man Sachen, an den man Massnahmen für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz treffen muss. Alt zu oft schauen wir bloss an der Oberfläche und sind der Meinung dass alles in Ordnung wäre und das ganze nicht so schlimm ist, oft leider falsch gedacht! Nur wenn man in die Tiefe geht, findet man oft nur kleine Maßnahmen, welche eine sehr große Wirkung auf die Sicherheit und/oder die Gesundheit seiner Angestellten treffen müssen.
Im folgenden Beitrag möchten wir ein bisschen näher auf die Thematik “Risikobewertung” eingehen und Ihnen hier vielleicht ein wenig Hilfestellung geben. Wir werden uns in den kommenden Wochen und Monaten intensiv mit der Risikobewertung befassen.
Benötigen Sie dringend Hilfe, dann stehen wir Ihnen natürlich auch sehr gerne persönlich zur Verfügung. Dann bitte einfach eine kurze Nachricht per Mail an die info@hse.lu und wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden und schauen, wie wir Ihnen dabei helfen können. - Accident du travail mortel
Il y a une semaine, la presse a publié un bref article sur un autre accident du travail mortel, au cours duquel un jeune homme a perdu la vie dans une chute.
Les chutes de hauteur sont régulièrement à l’origine d’accidents du travail mortels !
Que peut-on faire contre cela est la question ici et quelle est la meilleure solution pour que personne ne perde plus sa vie au travail ou dans la vie privée.
- des contrôles plus stricts et des conséquences de l’ITM ?
- le travailleur doit faire plus attention à lui-même et se protéger davantage ?
- l’employeur doit introduire et appliquer des mesures et des sanctions internes plus strictes ?
- …..
Le HSE.lu est d’avis que c’est un mélange de différents facteurs !
L’employeur doit mettre en œuvre les points suivants :
- faire une évaluation détaillée des risques,
- avoir un travailleur désigné en matière de sécurité et de santé au travail, lui former, donner le temps et les moyens nécessaires,
- établir et mettre en œuvre un plan d’action détaillé et adapté,
- former ses employés à tous les risques possibles auxquels ils peuvent être exposés
- prendre les mesures de protection nécessaires (qu’elles soient collectives ou personnelles (EPI))
- donner aux employés des instructions de travail claires
- Malheureusement, il n’y a souvent pas de règles claires (instructions de travail), les employés ne sont pas ou pas suffisamment formés, …… et tout cela uniquement à cause de la pression du temps ! Désolé, mais ce n’est pas acceptable !
- SENSIBILISER les employés ! Un thème très important, sensibiliser signifie que les employés ne se contentent pas de dire que
- le patron leur impose des mesures de protection sans raison, mais qu’ils comprennent vraiment pourquoi on doit s’y tenir,
- car à partir du moment où on a bien compris et qu’on voit, on fait soi-même plus attention. Aussi bien au travail que dans la vie privée
- Amener les employés à réfléchir à nouveau.
- L’employeur doit être conscient de ses devoirs et de ses obligations
- Mais l’employé doit aussi être conscient de ses devoirs et de ses obligations, et il doit savoir qu’il s’agit de sa santé, voire de sa vie !
Que peut vous offrir le HSE.lu :
- Réalisation de l’évaluation des risques, conformément au Code du travail, Livre III
- Réalisation d’un plan d’action, conformément au Code du travail, Livre III
- Proposition de mesures de protection adaptées (collectives ou individuelles)
- Formation des employés et/ou des contremaîtres (responsables) dans les domaines de la sécurité et de la santé au travail,
- Sensibilisation des employés
- Vérification régulière des postes de travail pour s’assurer que les mesures de protection prévues sont appliquées en conséquence.
- Réalisation de consignes de travail adaptées
- et bien plus encore
Si vous avez des questions ou si vous avez besoin d’aide, n’hésitez pas à nous contacter ! info@hse.lu
- Tödlicher Arbeitsunfall
Vor einer Woche konnte man in der Presse einen kurzen Artikel über einen weiteren, tödlichen Arbeitsunfall finden, bei dem ein junger Mensch durch einen Absturz sein Leben verloren gelassen hat.
Regelmäßig kommt es zu tödlichen Arbeitsunfällen durch abstürze!Was kann man dagegen tun ist hier die Frage und welche ist die beste Lösung damit niemand mehr sein Leben auf der Arbeit oder im privaten verliert.
- strengere Kontrollen und Konsequenzen der ITM?
- der Arbeitsnehmer muss mehr auf sich selber aufpassen und sich selber mehr schützen?
- der Arbeitgeber muss strengere, interne Maßnahmen und Strafen einführen und umsetzen?
- …..
Das HSE.lu ist der Meinung dass es eine Mischung verschiedener Faktoren ist!
- Der Arbeitgeber muss folgende Punkte umsetzen:
- detaillierte Risikobewertung erstellen,
- einen Sicherheits- und Gesundheitsbeauftragten haben, diesen Schulen, die nötige Zeit und Mittel zur Verfügung stellen,
- detaillierten und angepassten Aktionsplan erstellen und umsetzen,
- Schulung seiner Angestellten für alle möglichen Risiken welche sie ausgesetzt sein könnten
- die nötigen Schutzmaßnahmen (ob Kollektiv oder Persönlich (PSA)) ergreifen und den Angestellten eine klare Arbeitsanweisung
erteilen wie, wo und wann welche Maßnahmen anzuwenden sind und dass es strengstens untersagt ist, die Arbeiten auszuführen wenn
diese Schutzmaßnahme(n) nicht vorhanden sind!
Leider ist es oft so dass es keine klaren Regeln (Arbeitsanweisungen) gibt, die Angestellten nicht oder nicht ausreichend Geschult
werden, …… und alles nur durch Zeitdruck! Sorry aber das ist nicht ANNEHMBAR! - SENSIBILISIEREN der Angestellten! Ein sehr wichtiges Thema, sensibilisieren bedeutet dass die Angestellten nicht nur sagen dass
der Chef ihnen die Schutzmaßnahmen ohne Grund aufzwingt, sondern dass sie wirklich verstehen warum man sich daran halten muss,
denn ab dem Moment wo man es richtig verstanden hat und einsieht, passt man selber besser auf. Sowohl bei der Arbeit wie im
privaten Leben.
- Die Angestellten wieder dazu bringen mit zu denken.
- Der Arbeitgeber muss sich seiner Aufgaben und Pflichten bewusst sein
4, Der Angestellte muss sich aber auch seiner Aufgaben und Pflichten bewusst sein, und es muss ihm bewusst sein dass es um seine Gesundheit, beziehungsweise sein Leben geht!
Was kann das HSE.lu ihnen bieten:
- erstellen der Risikobewertung, laut Arbeitsgesetzbuch, Buch III
- erstellen eines Aktionsplans, laut Arbeitsgesetzbuch, Buch III
- vorschlagen angepasster Schutzmaßnahmen (kollektiv oder persönlich)
- Schulen der Angestellten und/oder der Vorarbeiter (Verantwortliche) in den Bereichen der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz,
- sensibilisieren der Angestellten
- regelmäßige Überprüfungen der Arbeitsplätze ob die vorgesehenen Schutzmaßnahmen auch dementsprechend angewendet werden.
- erstellen von angepassten Arbeitsanweisungen
- und vieles mehr
Bei Fragen oder wenn Sie Hilfe benötigen, können Sie sich gerne bei uns melden! info@hse.lu
- Gewerbeaufsichtsamt (ITM)
Wie Sie sicher aus den Medien mitbekommen haben, ist das Gewerbeaufsichtsamt aktiv und kontrolliert immer mehr Firmen, egal was die Tätigkeiten der Firmen sind. Kotrollen des Gewerbeaufsichtsamtes können Sie in den Bereichen des Sozialwesens (Lohn, Urlaubstage, …) sowie der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz haben. Hier sind wir sehr gerne Ihr Ansprechpartner der Ihnen in dieser Zeit zur Seite stehen kann um die Kuh für sie vom Eis zu holen.